Das neue Datenschutzgesetz
Liebe Patientinnen und Patienten
Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes bedarf es zusätzlicher Anpassungen bzgl. der Arzt-PatientInnenbetreuung.
Wie bisher schon schützen wir Ihre sensiblen Daten bestmöglich und haben auch im digitalen Bereich höchste Sicherheitsmassnahmen umgesetzt.
Das neue Datenschutzgesetz geht jedoch nun noch einige Schritte weiter. Als ein Beispiel sind alle Datenschutzverletzungen zwingend zu melden. Wir sind im Rahmen des neuen Datenschutzgesetzes dazu verpflichtet Emails verschlüsselt zu senden, ausser Ihrerseits wurde schriftlich der unverschlüsselte E-Mail-Verkehr freigegeben. Da erfahrungsgemäss einige PatientInnen Mühe mit der Verschlüsselung haben, kommt es leider immer wieder zu Problemen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dennoch keine Ausnahmen ohne Ihre explizite schriftliche Einwilligung auf unserem neuen Anmeldebogen machen können.
Da alle PatientInnnen (auch bisherige) die neuen Datenschutzbedingungen auf unserem Formular gegenzeichnen müssen, wären wir froh, wenn Sie das Formular bereits auf unserer Website gelesen haben und idealerweise unterschrieben (erste Seite reicht) in die Praxis mitbringen. Sie sparen sich und uns hierdurch Zeit und einen grossen Aufwand.
Auch die Herausgabe der Krankengeschichte bedarf neu eines schriftlichen Antrags mit dem nachfolgenden Formular, welche Sie uns ausgefüllt mit ID-Kopie senden oder persönlich in der Praxis abgeben müssen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und entschuldigen uns für die behördlich verordneten Umstände.
- Zum Einwilligungsbogen Datenschutz
- Zum Antragsformular Herausgabe meiner Krankenakte
- Zur Anleitung für sicheren E-Mail Verkehr