Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Coronapandemie ist die Maskenpflicht ausser für Erkältete nun auch in Arztpraxen aufgehoben.
Natürlich dürfen Sie in der Praxis auch weiterhin Masken tragen, wenn Sie das wünschen. Falls Sie in der Sprechstunde möchten, dass auch der Behandler (ÄRZTIN/MPA) bei der Untersuchung eine Maske trägt, bitten wir Sie dies zu Beginn mitzuteilen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag.
Ihr Praxisteam
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